In Schweden gibt es schon seit 1971 Rennäringslagen, das schwedische Gesetz zur Rentierwirtschaft. Die Rentierzucht wird gerade deshalb geschützt, weil sie ein wesentlicher Teil der Kultur der Samen ist.
Zum Schutz der Rentierwirtschaft wurden einzelne Wölfe, die aus Finnland nach Nordschweden einwandern wollten, aufgrund der Regelungen in § 25 des Rennäringslag gezielt getötet.
Dies führte dazu, dass die Europäische Kommission gegen Schweden wegen Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Die schwedische Regierung verwies auf die besondere Situation der Samen einerseits und die bestehende Wolfs-Population in Mittelschweden andererseits. Heute ist es so, dass Wölfe, die aus Finnland kommend nach Schweden einwandern wollen, im Rahmen einer sogenannten „Schutzjagd“ getötet werden und die EU-Kommission dagegen nichts weiter unternimmt.
Daraus ergibt sich eine Möglichkeit für eine interne Lösung in Österreich, wobei wieder der Gleichbehandlungsgrundsatz zum Tragen kommt.
In Österreich gibt es – wie in Schweden – eine noch relativ geringe Zahl von Wölfen, die in Rudeln im Norden und Osten des Landes leben. Diese Rudel leben unter anderem in Truppenübungsplätzen. Nun sind diese einzelnen Rudel wohl noch keine sicher überlebensfähige Population, aber ihr Anwachsen zu einer solchen erscheint gut möglich.
Daneben gibt es einzelne umherstreifende Wölfe im Alpenraum, die keinem Rudel angehören und auch keine Möglichkeit haben, sich einem Rudel anzuschließen, weil es solche gerade im österreichischen Alpenraum nicht gibt. Diese Einzelgänger sind es, welche die großen Probleme in der traditionellen Landwirtschaft verursachen. Und dies dürfte der Grund sein, weshalb die Europäische Kommission die Tötung solcher Tiere in den Rentierhaltungsgebieten Nordeuropas duldet – in Finnland aufgrund der ausdrücklichen Ausnahme im Anhang der FFH-Richtlinie, und in Schweden aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft mit der schwedischen Regierung.
Österreich könnte entsprechend dem schwedischen Modell eine interne Regelung zur Einrichtung von Schutzzonen für den Wolf einerseits und Zonen für die Weidehaltung auf den Almen andererseits treffen.